Der EU AI Act wurde verschoben. Die KI-Kennzeichnungspflicht kommt trotzdem: Am 2. August 2026 wird Art. 50 der KI-Verordnung anwendbar. Verschoben wurden die Hochrisiko-Pflichten. Dich betrifft Art. 50, sobald in deinem Shop ein KI-Chatbot Kundenfragen beantwortet. Die gute Nachricht: Die Umsetzung dauert einen Nachmittag, und Brands wie T1TAN zeigen schon heute, wie sie aussieht.
Was ist die KI-Kennzeichnungspflicht?
Die KI-Kennzeichnungspflicht ist Teil der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz, im Alltag meist EU AI Act oder KI-VO genannt. Konkret steht sie in Art. 50 KI-VO, den sogenannten Transparenzpflichten. Der Grundgedanke ist einfach: Menschen sollen erkennen können, wann sie mit einer KI interagieren und wann Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.
Art. 50 unterscheidet dafür vier Situationen:

- KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren (Chatbots, Voice-Assistenten): Nutzer müssen erfahren, dass sie es mit einer KI zu tun haben. Die Ausnahme greift nur, wenn das aus dem Kontext offensichtlich ist.
- KI-generierte Inhalte (Text, Bild, Audio, Video): Anbieter der Systeme müssen die Inhalte maschinenlesbar als künstlich erzeugt markieren.
- Deepfakes: Wer Bild-, Audio- oder Videoinhalte veröffentlicht, die echte Personen oder Ereignisse täuschend imitieren, muss die künstliche Erzeugung offenlegen.
- KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse: Auch hier gilt eine Offenlegungspflicht. Sie entfällt, wenn ein Mensch den Text redaktionell prüft und die Verantwortung trägt.
Wichtig für die Praxis: Die Kennzeichnung muss spätestens bei der ersten Wahrnehmung klar erkennbar sein. Ein Hinweis auf Seite drei der AGB reicht also nicht.
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
Die KI-Verordnung ist seit dem 1. August 2024 in Kraft, ihre Pflichten greifen gestaffelt. Für dich zählt vor allem eine Zeile in dieser Tabelle:
| Stichtag | Das gilt ab dann |
|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbotene KI-Praktiken; Nachweis der KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO |
| 2. August 2025 | Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) |
| 2. August 2026 | KI-Kennzeichnungspflicht: Offenlegung bei Chatbots, Deepfakes und KI-Texten (Art. 50 Abs. 1, 3, 4) sowie Watermarking für neue Systeme (Abs. 2) |
| 2. Dezember 2026 | Ende der Watermarking-Übergangsfrist für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren; neu verboten: KI-Systeme für sexualisierte Deepfakes und Missbrauchsdarstellungen (Digital Omnibus) |
| 2. Dezember 2027 | Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III (durch den Digital Omnibus verschoben) |
Der Hintergrund zur vielzitierten Verschiebung: Mit dem Digital Omnibus haben sich Parlament und Rat im Mai 2026 im Trilog geeinigt und die Änderung im Juni förmlich angenommen. Die Pflichten für Hochrisiko-KI wandern damit auf Ende 2027. Die Kennzeichnungspflichten aus Art. 50 bleiben davon unberührt und gelten ab dem 2. August 2026. Nur beim maschinenlesbaren Watermarking nach Abs. 2 gibt es eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026, und zwar ausschließlich für Systeme, die vor dem 2. August 2026 bereits auf dem Markt waren.
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 99 Abs. 4 KI-VO).
Wen betrifft die KI-Kennzeichnungspflicht?
Die Verordnung kennt zwei Rollen. Anbieter entwickeln KI-Systeme und bringen sie auf den Markt. Betreiber setzen diese Systeme ein. Als E-Commerce-Brand bist du in aller Regel Betreiber: Du nutzt ein Tool für KI im Kundenservice, einen Bildgenerator oder ein Sprachmodell, das andere gebaut haben. Für dich zählen deshalb vor allem die Offenlegungspflichten. Das maschinenlesbare Watermarking ist Sache der Anbieter, also der Tools, die du einsetzt.
Das Thema betrifft dabei längst die Mehrheit deiner Wettbewerber. Laut Bitkom-KI-Studie 2026 setzen 41 % der deutschen Unternehmen KI bereits aktiv ein, weitere 48 % planen es. Bei 42 % der KI-Nutzer arbeitet sie direkt im Kundenservice. Kurz gesagt: Wer 2026 einen Shop betreibt, betreibt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ein KI-System, das unter Art. 50 fällt.
Was musst du konkret kennzeichnen?

Dein KI-Chatbot oder KI-Agent ist der klarste Fall. Beantwortet eine KI auf deiner Website oder über WhatsApp Fragen wie "Wo ist meine Bestellung?", interagiert sie direkt mit Menschen. Dein Kunde muss erkennen können, dass er mit einer KI schreibt. Das gilt unabhängig davon, ob die KI nur FAQs beantwortet oder komplette Tickets löst, so wie es moderne AI Agents im Kundenservice tun.
KI-generierte Inhalte in deinem Marketing sind die zweite Baustelle. Produktbilder aus dem Bildgenerator, KI-Videos oder synthetische Stimmen fallen unter die Markierungspflicht der Systeme, mit denen sie erstellt wurden. Als Betreiber solltest du wissen, welche deiner Inhalte KI-generiert sind, und bei Deepfake-ähnlichen Darstellungen aktiv offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden.
Redaktionelle KI-Texte wie Blogartikel bleiben dagegen meist außen vor, solange ein Mensch sie prüft und verantwortet. Reine Produkttexte zielen zudem selten darauf ab, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Interne KI-Nutzung bleibt kennzeichnungsfrei. Wenn dein Team mit KI Antwortentwürfe erstellt und ein Mensch sie vor dem Versand prüft und abschickt, interagiert der Kunde mit einem Menschen. Die Pflicht greift dort, wo die KI selbstständig nach außen kommuniziert. Die Fachwelt nennt dieses Prinzip Human in the Loop: Ein Mensch bleibt in der Schleife, prüft jede KI-Ausgabe und verantwortet sie.
So setzt du die KI-Kennzeichnung im Kundenservice um
Für den Kundenservice lautet die Kernregel: Die KI gibt sich zu erkennen, bevor der Kunde ihr vertraut. In der Praxis haben sich drei Ebenen bewährt.
Ebene 1: Das sichtbare Label. Der Chat trägt direkt im Widget-Kopf eine Kennzeichnung wie "KI-Agent". Der Kunde sieht sie in der Sekunde, in der er den Chat öffnet. Damit ist die Anforderung "bei der ersten Wahrnehmung erkennbar" wörtlich erfüllt.
Ebene 2: Die aktive Vorstellung. Die erste Nachricht der KI stellt klar, wer hier antwortet. T1TAN, die Torwarthandschuh-Brand aus Deutschland, macht es vor: "Hey, schön dass du hier bist! Ich bin der Goalkeepers Bot von T1TAN und möchte dir gerne bei deinem Anliegen weiterhelfen! Was kann ich für dich tun?" Der Kunde weiß nach einem Satz, woran er ist, und die Marke bleibt trotzdem nahbar.
Ebene 3: Der saubere Rahmen. Ein Datenschutzhinweis vor dem Absenden der ersten Nachricht rundet die Transparenz ab. Bei T1TAN steht er direkt über dem Eingabefeld.

Bei den KI-Agenten von armincx ist Ebene 1 bereits eingebaut: Das KI-Agent-Label im Widget-Kopf setzt armincx automatisch, sobald der Agent aktiv ist. Antwortet ein Mensch, wechselt die Kennzeichnung entsprechend. Die Welcome Message für Ebene 2 formulierst du frei. Genau so hat es T1TAN gelöst, und über 450 Brands nutzen Chatarmin bereits für WhatsApp Marketing und Kundenservice.
Für den Rest deiner Checkliste:
- Kennzeichne jeden Kanal, auf dem deine KI selbstständig antwortet. Ein WhatsApp-Flow, der Bestellstatus-Fragen automatisch beantwortet, braucht die Offenlegung genauso wie das Web-Widget.
- Halte die Übergabe an Menschen sichtbar. Wenn ein Kunde einen Mitarbeiter verlangt, sollte erkennbar sein, ab wann ein Mensch übernimmt.
- Dokumentiere deine Umsetzung. Ein Screenshot des gekennzeichneten Widgets im Compliance-Ordner spart dir Diskussionen, falls jemand nachfragt.
Praktische Leitlinien für alles jenseits des Chatbots liefert der Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte, den die EU-Kommission am 10. Juni 2026 veröffentlicht hat. Er ist freiwillig, bringt aber offizielle EU-Icons für die Kennzeichnung mit, im Deutschen schlicht "KI". Unternehmen, die den Kodex unterzeichnen, profitieren von einer Vermutungswirkung bei der Einhaltung der Transparenzpflichten. Ein späterer Beitritt zum Kodex ist weiterhin möglich.
Mein Take: Die KI-Kennzeichnungspflicht ist enger, als viele Schlagzeilen behaupten, und sie ist für Shops eine Chance. Ein sichtbares KI-Label senkt die Erwartung an menschlichen Smalltalk und erhöht die Akzeptanz, wenn der Agent schnell und präzise antwortet. Vertrauen entsteht durch Klarheit. Und Klarheit kostet dich hier genau einen Nachmittag.
Grenzen und offene Fragen
Ehrlich bleibt ehrlich: Einige Punkte sind noch in Bewegung. Der Verhaltenskodex ersetzt keine Rechtsprechung, und wie Aufsichtsbehörden die Pflichten ab August durchsetzen, wird sich erst zeigen. Der Digital Omnibus wird formell erst mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wirksam. Eine pauschale Pflicht, jeden KI-generierten Text zu kennzeichnen, gibt es im AI Act nicht. Die Pflichten knüpfen an konkrete Anwendungsfälle und Rollen an.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Wenn du unsicher bist, ob deine KI-Anwendungen unter Art. 50 fallen, sprich mit deiner Datenschutzbeauftragten oder einer spezialisierten Kanzlei.
FAQ zur KI-Kennzeichnungspflicht
Wurde der EU AI Act nicht verschoben?
Ja, teilweise. Der Digital Omnibus verschiebt die Hochrisiko-Pflichten auf Ende 2027, die KI-Kennzeichnungspflicht aus Art. 50 gilt für Chatbots und Co. aber wie bisher ab dem 2. August 2026.
Wann muss der Einsatz von KI im Unternehmen gekennzeichnet werden?
Sobald eine KI selbstständig mit Menschen interagiert oder kennzeichnungspflichtige Inhalte veröffentlicht, spätestens ab dem 2. August 2026. Interne KI-Nutzung mit menschlicher Prüfung bleibt kennzeichnungsfrei.
Muss ich jeden KI-generierten Text kennzeichnen?
Nein. Die Pflicht greift bei Texten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, und entfällt, wenn ein Mensch sie redaktionell prüft und verantwortet.
Was ist die Kennzeichnungspflicht von KI-Inhalten nach Art. 50 KI-VO?
Art. 50 KI-VO verpflichtet dazu, KI-Interaktionen und bestimmte KI-generierte Inhalte offenzulegen: bei Chatbots, synthetischen Medien, Deepfakes und KI-Texten von öffentlichem Interesse. Der EU-Verhaltenskodex vom Juni 2026 liefert dafür praktische Leitlinien.
Wie kennzeichne ich ein KI-Bild?
Als Betreiber kennzeichnest du sichtbar mit dem EU-Label "KI", im Shop direkt am Bild oder auf Social Media über den Plattform-Toggle wie "KI integriert". Die maschinenlesbare Markierung in den Metadaten ist Anbieterpflicht und passiert bei den gängigen Bildgeneratoren automatisch.
Was droht bei Verstößen gegen die KI-Kennzeichnungspflicht?
Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Grundlage ist Art. 99 Abs. 4 KI-VO.
Ist eine KI-Richtlinie im Unternehmen Pflicht?
Nein, der AI Act schreibt sie nicht vor. Sinnvoll ist sie trotzdem, um Prüfung und Kennzeichnung intern nachweisbar zu regeln.
Fazit: Kennzeichnen ist einfacher als Abwarten
Die KI-Kennzeichnungspflicht kommt am 2. August 2026, und sie ist für E-Commerce-Brands gut umsetzbar. Ein sichtbares KI-Agent-Label, eine Welcome Message, die sich ehrlich vorstellt, und ein Datenschutzhinweis decken den Kundenservice-Fall ab. T1TAN zeigt, dass Transparenz und Markenauftritt dabei zusammenpassen. Wer jetzt kennzeichnet, hat das Thema vor dem Stichtag erledigt und gewinnt beim Kunden Vertrauen statt Abmahnrisiko.
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Fachlich geprüft: Ein besonderer Dank geht an Elisa Drescher von datenschutz-fix für den fachlichen Input und den Review dieses Beitrags. Als externe Datenschutzbeauftragte, unter anderem für Chatarmin, unterstützt sie Unternehmen dabei, Datenschutz und KI-Compliance gemeinsam umzusetzen. Darüber hinaus ist sie Autorin des Buches "Deepfakes im Marketing".


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